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Christian Müller
Zur alten Schule 40
58300 Wetter
Tel.: 0 23 35 / 89 89 46 3
Mobil.: 0 15 73 / 32 05 14 2
info@klima-mueller.com

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Angaben gemäß § 5 TMG:

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Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 235015075

Quelle: eRecht24
Hinweise auf Fotos und Videos
Quelle Bilder: adobestock

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Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform
zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Klima-Müller-Wetter Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen an Besteller, welche in Deutschland ihren Sitz haben und bei denen die Lieferung innerhalb von Deutschland erfolgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird und sofern es sich beim Besteller um einen Unternehmer i.S.d. BGB handelt. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

1. Angebot und Vertragsschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.

1.2 Aufträge/Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

1.3 Nebenabreden und/ oder Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (insgesamt als „Unterlagen“ bezeichnet) behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

1.5 Falls nach Angebotsabgabe technische Veränderungen an unseren Geräten vorgenommen werden, dürfen wir die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei sind wir zu Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Farben, Maß-, Gewichts-, Qualitäts-, und sonstigen Angaben berechtigt, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Besteller zumutbar sind.

2. Preise

2.1 Alle Preise verstehen sich „frei Haus“ bei Lieferungen innerhalb von Deutschland einschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Lieferungen außerhalb von Deutschland gelten die Preise „frei Frachtführer“

2.2 Für Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, dürfen wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/ oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Kostenzuschlag in Rechnung stellen.

3. Zahlung

3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Serviceleistungen, Installationen und Ersatzteillieferungen von Klimaanlagen sind sofort und umgehend nach Abnahme des Kundens fällig. Um eine reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, sind folgende Informationen bei Ausführung einer Zahlung erforderlich: - Angabe unserer Auftrags- bzw. Rechnungsnummer - Angabe der Kundennummer des Bestellers. Ferner muss der Besteller exakt den Betrag zahlen, wie er auf unserer Rechnung angegeben ist. Mehr- oder Minderbeträge können nicht zugeordnet werden. Falls die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt werden, kann eine korrekte Verbuchung der Zahlung des Bestellers nicht gewährleistet werden. Wir verbuchen danndie Zahlung gegen den ältesten noch offenen Betrag des Bestellers. Grundsätzlich können wir aber jede Zahlung des Bestellers gegen die älteste offene Forderung verrechnen. Bei Überweisungen aus dem Ausland sind die auf der Rechnung angegebenen IBAN- bzw. SWIFT/BIC-Kenndaten zu verwenden. Falls auch nur eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt wird, kann es zu Lieferverzögerungen kommen, welche wir dann nicht zu vertreten haben.

3.2 Zahlungen im Bankverkehr gelten nur in dem Umfang geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Rechnungsregulierung durch Scheck und/ oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit der Zahlung mit Wechsel und Scheck zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.

3.3 Bei Überschreiten der unter Ziff. 3.1 oben genannte Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

3.5 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Zahlungen per Nachnahme oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Lieferzeiten

4.1 Termine für unsere Lieferungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.

4.2 Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an den Frachtführer übergeben wurde.

4.3 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.

4.4 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Sollten wir uns bereits in einem Lieferverzug befinden, verlängert sich der Verzug nicht durch Eintritt einer der o.g. Umstände.

5. Gefahrübergang / Versand und Verpackung / Transportschäden

5.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist hinsichtlich des Gefahrübergangs bei Lieferungen innerhalb von Deutschland „frei Haus“ vereinbart. Bei Lieferungen ins Ausland gilt „frei Frachtführer“ d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Besteller über

5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. In diesen Fällen lagern wir die Ware auf Kosten des Bestellers ein und sind dann berechtigt, pro angefangenem Monat mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung dem Besteller zu berechnen bis maximal 10% des Rechnungsbetrages. Auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten versichern wir die Ware gegen die üblichen Risiken.

5.3 Wir wählen Verpackung und Versandart nach unserem Ermessen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Transportschäden dem anliefernden Transporteur vor Ort unverzüglich anzuzeigen und unsunverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu melden. Unterlässt der Besteller dies, so gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Tarnsportschäden als genehmigt.

6. Gewährleistung / Mängelrüge

6.1 Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit von Konstruktion, Fabrikation und Werkstoffen sowie eine Herstellung der Ware nach Maßgabe der in Deutschland geltenden technischen Normen.

6.2 Für den Fall, dass der Besteller ein aktueller Händler der FA. Klima-Müller ist, gilt folgende Regelung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit Lieferung des Bestellers an den Endkunden, maximal jedoch 36 Monate ab unserer Lieferung an den Besteller. Der Besteller hat uns unverzüglich nach Lieferung an seinen Kunden den Liefertermin schriftlich mitzuteilen unter gleichzeitiger Überlassung der Seriennummer des jeweiligen Gerätes. Teilt uns der Besteller den Liefertermin an seinen Kunden oder die Seriennummer nicht rechtzeitig oder gar nicht mit, so beginnt die Gewährleistungsfrist stets mit unserer Lieferung an den Besteller und ist zudem auf 24 Monate beschränkt. Für den Fall, dass der Besteller selbst Endkunde ist, gilt hingegen folgende Regelung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit unserer Lieferung an den Besteller. Sollte der Besteller innerhalb der 24 Monate die gelieferten Geräte nach denBestimmungen der Bedienungsanleitung regelmäßig, mindestens aber 1 x pro Jahr, bei uns oder einem von uns autorisierten Service-Partner warten lassen, geben wir eine Anschlussgarantie auf die Fehlerfreiheit des gelieferten Gerätes von weiteren 12 Monaten. Sollte während des Zeitraums zwischen 24 und 36 Monaten nach Lieferung des Gerätes durch einen Mangel an unserem Gerät ein Mangelfolgeschaden entstehen, wird dieser von der Anschlussgarantie nicht abgedeckt, es sei denn, wir haften zwingend nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz).

6.3 Ausgenommen von der Gewährleistung sowie der Anschlussgarantie sind: - Verschleißteile - Transportschäden bei Lieferungen ins Ausland - Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Verwendung und unsachgemäßen Einsatzes. Schäden aufgrund von Eigenverschulden - Schäden infolge chemischer, elektronischer oder witterungsbedingterEinflüsse - Schäden hervorgerufen durch Ersatzteile, die keine Original Müller-Ersatzteile sind - Schäden durch die eigenmächtige Umgestaltung/ Veränderung unserer Geräte durch den Besteller oder Dritte - Schäden, welche durch eine fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder unautorisierte Dritte entstehen.

6.4 Der Besteller, gleich ob Händler oder Endkunde, hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Fehlerhaftigkeit zu überprüfen und offensichtliche bzw. erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Rügen von erkennbaren Mängeln, die nicht Transportschäden sind (siehe Ziff. 5.3 oben), können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich angezeigt werden. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen.

6.5 Sofern die gelieferte Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist tatsächlich einen Mangel hat, kann der Besteller, gleich ob Händler oder Endkunde, Nacherfüllung verlangen. Wir entscheiden dabei, ob wir eine mangelfreie neue Sache liefern oder den Mangel beseitigen. Im Falle der Mangelbeseitigung übernehmen wir alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Verpackungs-, Transport-, Reise-, oder Arbeitskosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem anderen Ort als den Lieferort verbracht wurde und sofern der Mangel innerhalb von 24 bzw. maximal 36 Monaten nach Lieferung an den Endkunden bzw. nach Lieferdatum auftritt (s.o. Ziff. 6.2, 1. Absatz). Falls ein Mangel eines Gerätes im Falle einer Direktlieferung an einen Endkunden im Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten nach Lieferung auftreten und zudem die Anschlussgarantie greifen sollte (s.o. Ziff. 6.2, 2. Absatz), entscheiden wir darüber, ob wir das defekt Geräte reparieren oder ein neues Gerät liefern. Weitere Ansprüche sind im Rahmen der Anschlussgarantie ausgeschlossen, bspw. die Lieferung oder Bereitstellung eines Ersatzgerätes. Im Rahmen einer Mangelbeseitigung ersetzte Alt teile gehen in unser Eigentum über. Sie sind uns auf Verlangen auf unsere Kosten zurückzusenden. Schlägt die Nacherfüllung beim selben Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist zum zweiten Mal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktrittoder Minderung zu verlangen.

6.6 Für durch den Besteller oder von Dritten unsachgemäß oder nicht autorisiertes Personal ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten (Wartung und/oder Reparatur) haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.

6.7 WARNHINWEIS: Für Geräte, die im unbeaufsichtigten Dauerbetrieb beim Endkunden laufen (24 Std./7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr), ist eine zweimalige Wartung im Jahr erforderlich.

7. Haftung

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf unserem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten, einschließlich dem unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter, beruhen und unser Verhalten eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge hat.

7.2 Ferner haften wir für Schäden, die aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Sachen oder des Vermögens des Bestellers durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

7.3 Schließlich haften wir für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die aus der leicht fahrlässigen Verletzung von Sachen oder der Vermögens des Bestellers durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren, sofern eine Pflicht von uns verletzt wurde, deren Erfüllung für die Durchführung des Vertrages wesentlich ist (sog. Kardinalpflicht).

7.4 Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.5 Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung wird ebenfalls entsprechend den vorstehenden Regeln nach Ziffer 7.1 bis 7.3 beschränkt bzw. ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz wegen Körper- oder Gesundheitsschäden bleiben von der Haftungseinschränkung unberührt.

7.6 Tritt der Besteller grundlos vom Vertrag zurück, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigerenSchadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

7.7 Kündigungsrecht des Bestellers Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenigeanrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

7.8 Mitwirkung des Bestellers (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

7.9 Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

7.10 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.

7.11 Nacherfüllung (1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 BGB Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. (4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 BGB bis 348 BGB verlangen.

7.12 Schaden des Bestellers durch den Mangel Rechtsfolge Auch hier steht dem Besteller Schadensersatz statt der Leistung sowie Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu. Der Besteller verliert wiederum das Recht auf Nacherfüllung und der Unternehmer kann auch hier das Werk zurückverlangen – diesmal jedoch aus §§ 311a II 3 BGB i.V.m. § 281 V BGB. 5. PFLICHTVERLETZUNGEN DURCH DEN BESTELLER Die Anspruchsgrundlagen, die aus Pflichtverletzungen des Bestellers entstehen, sind recht übersichtlich und werden überwiegend durch die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts geregelt. A. VERLETZUNG DER MITWIRKUNGSPFLICHT § 642 I BGB Soweit für die Erstellung des Werks eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich ist und der Besteller es versäumt, dieser Pflicht nachzukommen, ist er nach § 642 I BGB zur Entschädigung verpflichtet. B. VERLETZUNG DER ABNAHMEPFLICHT Falls der Besteller das Werk nicht wie vereinbart abnimmt, gerät er in Annahmeverzug (Folgen: §§ 644 I 2, 300, 304 BGB). Ein Verschulden des Bestellers ist hierfür nicht erforderlich. Kommt der Besteller seinerAbnahmeverpflichtung trotz Mahnung (es sei denn: entbehrlich nach § 286 II BGB) schuldhaft nicht nach, gerät er ferner auch in Schuldnerverzug, §§ 280, 286 I, II, IV BGB, mit der Folge, dass der Unternehmer einen etwaigen Verzögerungsschaden geltend machen kann. C. VERLETZUNG VON NEBENPFLICHTEN Verletzt der Besteller aus dem Vertrag entstehende Nebenpflichten, so haftet er dafür aus §§ 241 II, 282, 280 I BGB. 1. KÜNDIGUNG DES BESTELLERS § 649 BGB Der Werkvertrag kann außer durch die Erfüllung auch durch Kündigung des Bestellers nach § 649 BGB beendet werden. In diesem Falle muss der Besteller nach § 649 Satz 2 BGB dem Werkunternehmer jedoch den vollen Werklohn entrichten. Der Unternehmer muss sich lediglich die Ersparnis durch nicht mehr auszuführende Arbeiten und das durch einen etwaigen anderen Einsatz seiner Arbeitskraft Erworbene anrechnen lassen. 2. KÜNDIGUNG BEI UNVERBINDLICHEM KOSTENVORANSCHLAG §§ 650, 645 I BGB Etwas anders liegt die Sache, falls ein unverbindlicher Kostenanschlag nach § 650 BGB eingeholt wurde. In diesem Fall kann der Besteller immer noch nach § 649 Satz 1 BGB kündigen, doch § 649 Satz 2 BGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die Kündigungaufgrund der wesentlichenÜberschreitung des Kostenvoranschlags erfolgt, § 650 BGB. In diesem Fall muss der Besteller nach § 645 I BGB eine Vergütung zahlen, die dem entspricht, was der Unternehmer bereits an Arbeiten vorgenommen hat. 3. KÜNDIGUNG BEI VERBINDLICHEM KOSTENANSCHLAG § 649 BGB Bei einem verbindlichen Kostenanschlag hingegen steht dem Besteller bei Überschreitung dieses Anschlags kein Kündigungsrecht zu. Stattdessen kann er verlangen, dass das Werk zum vereinbarten Preis erstellt wird, denn er muss sich in diesem Fall nicht auf die Preiserhöhung einlassen. Will er dennoch kündigen, kommt § 649 BGB zur Anwendung. 4. MANGELNDE MITWIRKUNG DES BESTELLERS § 643 BGB Der Unternehmer darf sich vom Vertrag lösen, wenn eine Mitwirkung desBestellers vereinbart war, die dieser nicht geleistet hat. Er erhält dann nach § 645 I Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB den Teil seines Werklohns,der den geleisteten Arbeiten entspricht.

7.13 Vorschusspflicht Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung beglichen hat. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Ware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterzugeben.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und uns hiervon schriftlich Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherung selbst abzuschließen.

8.3 Der Besteller tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im Voraus zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Erscheint uns die Verwirklichung unsererAnsprüche gefährdet, hat der Besteller uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zuermöglichen oder die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem erlischt das Entziehungsrecht bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage wird für die letzten 10 Tage vor Zahlungseinstellung oder vor einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermutet. Die Rücknahme von unter Vorbehalt stehender Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung im Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.

8.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigen.

9. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist unser Sitz (D-58300 Wetter).

10. Geräterücknahme

10.1 Wir nehmen nach dem 13.08.2005 an gewerblich tätige Endkunden verkaufte Geräte nach Nutzungsbeendigung gemäß dem sog. Elektrogesetz (vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762) zurück und entsorgen diese ordnungsgemäß. Der Endkunde hat jedoch die anfallenden Rücklieferungs- und Entsorgungskosten zu übernehmen bzw. uns zu ersetzen. Über die Nutzungsbeendigung hat uns der Endkunde schriftlich zu informieren. Unser Anspruch auf Kostenübernahme durch den Endkunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der Nutzungsbeendigung. Diese zweijährige Frist beginnt frühestens mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des Endkunden an uns über die Nutzungsbeendigung.

10.2 Für den Fall, dass der Besteller ein Händler ist, hat dieser seinem Kunden - sofern dieser ebenfalls gewerblich tätig ist - die Verpflichtung aufzuerlegen, dassder Kunde des Bestellers das Gerät nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Unterlässt der Besteller es, eine solche Vereinbarung zu treffen, so hat er selbst unsere Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir empfehlen dem Händler, dafür Sorge zu tragen, dass die Verjährung seines Anspruchs gegen seinen Kunden auf kostenpflichtige Entsorgung erst nach Beendigung der Nutzung zu laufen beginnt.

10.3 Bei Verkauf unserer Geräte an einen Kunden mit Sitz in einem Staat außerhalb von EU/EWR nehmen wir die Geräte nach Nutzungsbeendigung nicht zurück.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Bei allen aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht an unserem Sitz (derzeit 58300 Wetter) zu erheben. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

11.2 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) von 1980.

Stand: Juni 2012

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DatenschutzDatenschutzerklärung1. Datenschutz auf einen Blick

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Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse
  • Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktaufnahme per E-Mail

Wenn Sie uns per E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus der E-Mail inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in der E-Mail eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen in der E-Mail eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

6. Plugins und Tools

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.